Unsere Leistungen & Services für Wohnungseigentümergemeinschaften

Unser Leistungsangebot für die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften richtet sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 22 ff WEG) und kann durch Zusatzleistungen aus unserem Leistungskatalog, ganz individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse der Interessenten zugeschnitten werden.

Nachstehend wollen wir Ihnen ein paar Leistungen, die sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergeben, näherbringen:

1) Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft durchführen und für die Durchführung der Hausordnung sorgen
Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und später überwacht. Bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Haus-/Nutzungsordnung mahnt die Verwaltung die verantwortlichen Miteigentümer mündlich oder schriftlich ab. Die nächste Eigentümerversammlung, als Beschlußfassungsorgan, wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.

2) Maßnahmen für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung treffen
Zur Werterhaltung und um Schäden frühzeitig zu erkennen, werden technische Überprüfungen des Gemeinschaftseigentums in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Das Begehungsprotokoll, indem das Ergebnis der technischen Überprüfung festgehalten wird, ist die Basis für die Planung der Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

3) Beratung über den kurz- und mittelfristigen Bedarf an Instandhaltungsmaß nahmen und Berechnung der dazu notwendigen Finanzmittel.

4) In dringenden Fällen sämtliche Notmaßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums treffen
Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch, Brand, Sturmschäden etc.

5) Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum, Schadensmeldung an die Versicherung
Abrechnen mit der zuständigen Versicherung und den bestellten Handwerkern aus der Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum

6) Klärung der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und Beseitigung.

7) Gemeinschaftliche Gelder verwalten
Einrichten und führen des auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkontos (Girokonto und Sparbuch als Treuhandkonten).

8) Lasten und Kostenbeiträge in Empfang nehmen und abführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt.

9) Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäßen und kaufmännisch geführten Buchhaltung nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsge- setzes bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft. Insbesondere Führen und Abrechnen von:

  • Hausgeldkonten je Sondereigentum
  • Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlung, gemäß Beschluss der Versammlung
  • Einnahmenkonten für Erträge
  • Ausgabenkonten je Kostenart, ohne Ausweis der Mehrwertsteuer
  • Rückstellungskonten, einschl. Anlage der Rückstellungen
  • Sonderverrechnungskonten über Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Mitbuchen der Bankbewegungen -Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft, einschl. berechnen und ab führen der Lohnsteuer und Sozialabgaben
  • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches, melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, errechnen der Einzelkosten je Sondereigentum in der Jahresabrechnung


10) Willenserklärungen und Zustellungen entgegennehmen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind.

11) Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind.

12) Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend machen sofern der Verwalter hierzu durch Beschluss der Wohnungseigentümer ermächtigt ist.
Weiterhin ergeben sich aus vorgenannten gesetzlich geregelten Verpflichtungen folgende Grundleistungen

I) Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Kalenderjahr, einschl. Ausweisung der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzelwirtschaftsplänen, je Sondereigentum. Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet die Eigentümerversammlung durch Stimmenmehrheit, sofern nicht in der Gemeinschaftsordnung eine andere Regelung festgelegt ist.

II) Jahrsabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeldeinnahmen und -ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sondereigentum. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme, innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

III) Eigentümerversammlung
Einladen und durchführen einer Jahresversammlung einschl. der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten.

Hausverwaltung Michael Rösgen e.K.
Kaiserstraße 71  •  53721 Siegburg
Tel.: 02241 1 48 53 64  •  Fax: 02241 1 48 53 84

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